Wer ist für die Richtigkeit der Daten im Einstellungsregister zuständig?
Der Fahrzeughalter gilt entsprechend dem § 114 Eisenbahngesetz als Inhaber der Registrierung und ist somit für die Richtigkeit der Daten zuständig.
Der Fahrzeughalter gilt entsprechend dem § 114 Eisenbahngesetz als Inhaber der Registrierung und ist somit für die Richtigkeit der Daten zuständig.