Eine Änderung der Halterschaft soll durchgeführt werden. Wer ist für die Datenänderung verantwortlich?
Der Antrag zum Halterwechsel wird vom aktuell eingetragenen Fahrzeughalter im EVR gestellt. Hier gibt es 3 mögliche Szenarien:
1. Wenn das Fahrzeug bereits verkauft und an den neuen Halter übergeben wurde (und die Dokumente zur Änderung unvollständig sind oder der neue Halter dem alten Halter diese nicht übergeben hat, damit der alte Halter die Änderung der Daten vornehmen kann) ist die Suspendierung (Code 12) der europäischen Fahrzeugnummer zu beantragen.
Der Antrag auf Änderung der Daten bei einer europäischen Fahrzeugnummer wird dann gestellt, wenn alle Dokumente vollständig sind. Die Suspendierung wird nach positiver Bewertung des Antrages von Amts wegen aufgehoben.
Es wird dem alten Halter empfohlen, den Antrag auf Suspendierung (vorläufige Aussetzung – Code 12) sofort nach der Übergabe des Fahrzeuges durchzuführen (keine Antragsunterlagen erforderlich, sofern vertretungsbefugt). Danach kann die Datenänderung bei einer europäischen Fahrzeugnummer (wenn alle Antragsunterlagen vorliegen) beantragt werden. Es ist jedoch für jeden Antrag eine Gebühr zu entrichten.
2. Der alte Halter beantragt die Änderung der Daten des Fahrzeuges. Die Registrierungsstelle stellt fest, dass die Unterlagen für die Änderung der Daten nicht ausreichen. Es wird der Verbesserungsauftrag versendet und die Fahrzeuge werden gleichzeitig von Amts wegen suspendiert-ausgesetzt (Code 14). Hier sind 2 Möglichkeiten zur Reaktivierung:
2 a) Der alte Halter bringt den aktualisierten Antrag auf Änderung der Daten ein und dem Antrag wird stattgegeben. Die Suspendierung wird von Amts wegen aufgehoben.
oder
2 b) Der neue Halter tritt an die Registrierungsstelle heran und weist den Besitz und die Verfügungsberechtigung des Fahrzeuges nach (demnach können die Daten amtswegig berichtigt werden). Für Bestandsfahrzeuge nicht zu empfehlen, weil die Datensätze unvollständig sind.
3. Die Fahrzeugnummern werden mit dem Code 30 außer Dienst gestellt
Das Fahrzeug wurde verkauft ohne bekannten erneuten Einsatz in der EU. Der Käufer weiß nicht, ob das Fahrzeug oder, von wem das Fahrzeug zukünftig eingesetzt werden soll.
Beim Code 30, kann die Neuregistrierung (bei Bestandsfahrzeuge als Halteränderung zu betrachten) zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Hier ist zu beachten, dass nachzuweisen ist, dass keine Änderungen am Fahrzeug in der Zwischenzeit erfolgt sind.
Für Bestandsfahrzeuge ist der Code 30 nicht zu empfehlen, weil die Datensätze unvollständig sind. In dem Fall hat der neue Halter den Eigentümer des Fahrzeuges und die Verfügungsberechtigung nachzuweisen.