Wann muss ich eine Änderung der Daten zum Halter und ECM-Stelle im EVR bekannt geben?
Änderungen zur ECM-Stelle und Halter im Europäischen Fahrzeugregister sind unverzüglich mittels EVR-Antrags bekannt zu geben.
Änderungen zur ECM-Stelle und Halter im Europäischen Fahrzeugregister sind unverzüglich mittels EVR-Antrags bekannt zu geben.