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Ich habe eine zusätzliche Genehmigung eines anderen Mitgliedslandes in deren Amtssprache erhalten, ist eine Übersetzung notwendig?

Für die Eintragung einer zusätzlichen Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Registrierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments zu übermitteln oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur (multilingual form) zur Verfügung gestellte Formular beizulegen. Dieses ist von der ausstellenden Behörde auszufüllen.