IKV – Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr
Das vorliegende Programm hat zum Ziel, die Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem reinen Straßengütertransport durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste des Kombinierten Verkehrs. Dies betrifft Investitionen in neue Technologien und Systeme sowie dementsprechende Konzepte (z.B. im Bereich Logistik). Zielgruppe der Förderung sind Verlader, Frächter, Terminalbetreiber und (innovative) Unternehmen.
| Zeitplan | |
|---|---|
| Ende Einreichfrist 3. Call 2025: | 31. Dezember 2025 |
| Begutachtung der Projekte: | Februar 2026 |
Eine Verlängerung der Sonderrichtlinie „Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr“ wurde vom BMIMI bei der Europäischen Kommission eingereicht. Bis zu einer Genehmigung einer nachfolgenden Richtlinie können (ab 01.01.2026) vorerst keine neuen Förderanträge entgegengenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Website des BMIMI:
https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/transport/gueterverkehr/kombiverkehr/foerderung/ikv.html, öffnet neues Fenster
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E-Mail: ikv@schig.com