IKV – Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr
Das vorliegende Programm hat zum Ziel, die Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem reinen Straßengütertransport durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste des Kombinierten Verkehrs. Dies betrifft Investitionen in neue Technologien und Systeme sowie dementsprechende Konzepte (z.B. im Bereich Logistik). Zielgruppe der Förderung sind Verlader, Frächter, Terminalbetreiber und (innovative) Unternehmen.
Wichtige Details zur Förderung:
- Die mögliche Projektgröße reicht von EUR 10.000 bis 1.000.000, die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Projekte werden mit bis zu 30 %, Machbarkeitsstudien und Ausbildungskosten mit bis zu 50 % gefördert. Außerdem können auch Ersatzinvestitionen mit bis zu 25 % gefördert werden.
- Die rechtliche Grundlage stellt die Sonderrichtlinie Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr (01.01.2021 – 31.12.2025) dar (siehe Downloadbereich).
- Es steht ein Jahresbudget von EUR 5,5 Mio. zur Verfügung, eine Einreichung ist in einem der drei jährlichen Calls möglich (siehe Zeitplan).
- Das Ende der jeweiligen Einreichfrist sowie die Termine für die Begutachtung der Projekte sind wie folgt – indikativ – festgelegt:
Zeitplan | |
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Ende Einreichfrist 1. Call 2025: | 30. April 2025 |
Begutachtung der Projekte: | Juni 2025 |
Ende Einreichfrist 2. Call 2025: | 31. August 2025 |
Begutachtung der Projekte: | Oktober 2025 |
Ende Einreichfrist 3. Call 2025: | 31. Dezember 2025 |
Begutachtung der Projekte: | vsl. Februar 2026 |
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Website des BMK:
https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/transport/gueterverkehr/kombiverkehr/foerderung/ikv.html, öffnet neues Fenster
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E-Mail: ikv@schig.com