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Ich möchte ein Fahrzeug im europäischen Fahrzeugregister registrieren. Welche Schritte sind hier vorzunehmen?

Alle Anträge werden über Ihr bzw. ein von Ihnen zu beantragendes Benutzerkonto direkt elektronisch online im Europäischen Fahrzeugregister (EVR) unter https://evr.era.europa.eu/Login/, öffnet neues Fenster eingebracht.

Der Antrag ist entsprechend den Vorgaben des DB (EU) 2018/1614 und §116 EisbG zu befüllen und mit folgenden Unterlagen zu übermitteln:

  • Eigentumsnachweis (Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der Übergabe der Fahrzeuge inkl. Fabriknummern vom Hersteller an den Eigentümer mit Angaben der Handelsregister/-Firmenbuchnummer, ggf. Organisationscodes, Vollmacht wenn erforderlich)
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug des Eigentümers mit Signatur
  • Firmenmäßig gezeichneter Nachweis der Verfügungsberechtigung (wenn Eigentümer ≠ Halter
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug des Halters mit Signatur
  • Typenkonformitätserklärung des Herstellers (mit Angabe der Maschinen-/Fabriknummern)
  • EG-Prüferklärung, Typzulassung
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug der ECM-Stelle mit Signatur
  • Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der ECM-Stelle über die Verantwortlichkeit gegenüber der pflichtgemäßen Instandhaltung der Fahrzeuge (mit Datum der Übernahme bzw. Datum vom Dienstleistungsvertrag des Halters mit der ECM-Stelle und mit dem Bezug auf die EVR_Application_ID) (Vollmacht, wenn erforderlich)
  • Konformitätsbescheinigung für die Instandhaltung zuständigen Stellen zur Bestätigung der Zulassung des Instandhaltungssystems einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission
  • Konformitätsbescheinigung für Instandhaltungsfunktionen zur Bestätigung der Zulassung des Instandhaltungssystems in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission

Je nach Fahrzeugart können noch weitere Unterlagen notwendig sein, siehe dazu:
ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN, öffnet neues Fenster