Ich habe eine zusätzliche Genehmigung eines anderen Mitgliedslandes in deren Amtssprache erhalten, ist eine Übersetzung notwendig?
Für die Eintragung einer zusätzlichen Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Registrierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments zu übermitteln oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur zur Verfügung gestellte Formular beizulegen. Dieses ist von der ausstellenden Behörde auszufüllen.
https://www.era.europa.eu/sites/default/files/registers/docs/multilingual_form_annex_to_additional_authorisation.pdf, öffnet neues Fenster