Ich habe ein Fahrzeug im Ausland erworben. Kann/Muss ich eine neue österreichische Fahrzeugnummer beantragen?
Der Antrag auf Änderung des Eigentümers, Halters und ECM-Stelle wird mittels EVR-Antrag an die zuständige Registrierungsstelle automatisch weitergeleitet. Es ist keine Änderung der Fahrzeugnummer erforderlich.
Wenn keine Zulassung für Österreich vorliegt, aber Sie beabsichtigen das Fahrzeug in Österreich zu nutzen. In dem Fall ist die Erweiterung des Verwendungsgebiets auf Österreich über die ERA zu beantragen.
Wenn das Fahrzeug über eine Zulassung in Österreich verfügt, dann kann ein Registerwechsel wegen Sprachlichen Barrieren (oder anderen Gründen) nach Österreich vorgenommen werden. Der Registerwechsel ist in dem Fall nicht verpflichtend.