Förderungsprogramm „SGV-Plus“ (Schienengüterverkehr 2023 – 2027 & Wegeentgeltförderung)
Förderungsprogramm für die Erbringung von Schienengüter- verkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich 2023 bis 2027 sowie zur Gewährung von Förderungen für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG entrichtet wird
Zweiter Nachtrag zum Call 2023
Der zweite Nachtrag zum Förderungsaufruf vom 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Förderungsprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027 sowie Wegeentgeltförderung (SGV-Plus)“ für das Jahr 2023 betrifft die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Wegeentgeltförderung, sodass diese für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, nicht mehr ausschließlich auf die Schienenverkehrsleistungen anwendbar ist, die in Österreich auf der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG erbracht werden und für welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG bezahlen, sondern auch auf jene Schienenverkehrsleistungen, die in Österreich auf der Infrastruktur der Raaberbahn AG erbracht werden und für welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen Wegeentgelt an die Infrastrukturbetreiberin Raaberbahn AG entrichten. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Wegeentgeltförderung tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft. Die Sonderrichtlinien wurden dahingehend angepasst.
Wir ersuchen Sie folgende Dokumente zu beachten:
- Zweiter Nachtrag zum Förderungsaufruf für das Förderungsprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027 sowie Wegeentgeltförderung (SGV-Plus)“
- Sonderrichtlinien Förderungsprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich 2023 bis 2027 sowie zur Gewährung von Förderungen für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird
Der Nachtrag zum Förderungsaufruf vom 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Förderungsprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027 sowie Wegeentgeltförderung (SGV-Plus)“ für das Jahr 2023 betrifft die Erhöhung der Wegeentgeltförderung und steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen.Der Nachtrag beinhaltet eine ab 1. April 2023 beabsichtigte Erhöhung der Wegeentgeltförderung von 50% auf 100% des an die ÖBB-Infrastruktur AG für das Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ entrichteten Wegeentgelts.
Wir ersuchen Sie folgendes Dokument zu beachten:
Die Förderwerber werden ersucht, per E-Mail bis spätestens 07.04.2023, 24 Uhr an die E-Mailadresse SGV@schig.com bekannt zu geben, ob die erhöhte Förderungsintensität der Wegeentgeltförderung für die Periode vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2023 (unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen) in Anspruch genommen wird.
SGV 2023-2027 & Wegeentgeltförderung
Der Call war vom 22. Dezember 2022 bis 3. Februar 2023 um 24:00 Uhr geöffnet.
Gegenstand der Förderung „Schienengüterverkehr 2023 – 2027“ ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich in folgenden Produktionsformen:
a) Einzelwagenverkehr,
b) unbegleiteter Kombinierter Verkehr
c) Rollende Landstraße
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Förderung kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüter- verkehrsleistungen als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Bundesgebiet der Republik Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden.
Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden „Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG entrichtet wird“ in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Die Förderung kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das in Österreich Schienengüterverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden.
Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.
Die Unterlagen für die Periode vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 können ab 22. Dezember 2022 bis einschließlich 3. Februar 2023, 24:00 Uhr bei der SCHIG mbH eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge und ersuchen Sie, dabei folgende Dokumente zu beachten:
Downloads SGV
Downloads Wegeentgeltförderung
Gemeinsame Dokumente
Kontakt
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Förderungen
sgv@schig.com
Melanie Graf, BA
SCHIG mbH als Abwicklungsstelle des BMK
www.bmk.gv.at