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Förderung Rechts-Abbiegeassistenzsysteme 2019-2024

2. September 2019Ausschreibung (Call)

Mit der Anschaffung bzw. dem Einbau von Rechts-Abbiegeassistenzsystemen können folgenschwere Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden verhindert werden. Deshalb fördert das Klimaschutzministerium (BMK) die Kosten für Bestands- und Neufahrzeuge in der Höhe von bis zu EUR 900,00 pro neu installiertem System.

Dafür ist zu beachten:

  • Der Call ist seit 02.09.2019 offen und schließt, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel (knapp EUR 1,0 Mio.) verbraucht sind; spätestens jedoch mit dem 31.12.2024.
  • Seit 01.09. 2021 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Rechts-Abbiegeassistenzen bei uns einzureichen; dies gilt auch für Fördernehmende, die bereits eine Förderzusage erhalten haben. Insgesamt sind nunmehr (maximal) zwanzig Einzelmaßnahmen förderfähig.
  • Bitte lesen Sie das Merkblatt für Antragstellende und füllen Sie, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, das Antragsformular elektronisch oder händisch aus.
  • Vergewissern Sie sich vorab, ob das Ihnen angebotene Rechts-Abbiegeassistenzsystem auch förderbar ist. Verweisen Sie Ihre Händlerin bzw. Ihren Händler, Ihr Lieferunternehmen oder Ihre Werkstätte auf das „Merkblatt für Händler und Werkstätten“ und die technischen Spezifikationen der Förderrichtlinie. Ihrem Förderantrag legen Sie bitte eine Kopie bzw. einen Scan der Konformitätserklärung bei.
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