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    3. Zuweisungsstelle und Entgelterhebende Stelle

    Zuweisungsstelle und Entgelterhebende Stelle

    Seit 10. Dezember 2005 ist die SCHIG mbH Zuweisungsstelle und für Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer effizienten Abwicklung zuständig. Seit 2016 ist die SCHIG mbH Entgelterhebende Stelle.

    Rechtliche Grundlagen zur Zuweisungsstelle und Entgelterhebenden Stelle finden Sie im österreichischen Eisenbahngesetz idgF.

    Aufgaben

    • Entwicklung und Überarbeitung gesetzeskonformer Schienennetznutzungsbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kunden
    • Zuweisung von Zugtrassen inkl. Ad-hoc-Trassen
    • Netzfahrplanerstellung
    • Festsetzung der Benützungsentgelte für das Mindestzugangspaket
    • Ausarbeitung von Infrastrukturnutzungsverträgen und Urkunden für Eisenbahnverkehrsunternehmen gem. § 70a EisbG

    Für folgende integrierte Eisenbahnunternehmen ist die SCHIG mbH als Zuweisungsstelle und Entgelterhebende Stelle tätig:

    • Salzburger Lokalbahn
    • Steiermärkische Landesbahnen (inkl. Cargo Center Graz)
    • Wiener Lokalbahnen AG

    Nähere Informationen zur Infrastruktur bzw. zu den Leistungen dieser Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie beispielsweise Benützungsentgelt, Trassenbestellzeitraum etc. finden Sie in den gültigen Schienennutzungsbedingungen auf deren Homepage.

    Im Jahr 2009 wurden erstmals Infrastrukturnutzungsverträge zur Ausübung von Ad-hoc-Trassen für weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen (sogenannte Dritt-EVUs) abgeschlossen, welche seitdem jährlich erneuert werden.

    Beratung für Anschlussbahnen

    Weiters bietet die SCHIG mbH auch Beratung und Service für Anschlussbahnen (z.B. Ermittlung von Infrastruktur-Benützungsentgelten) an.

    Kontakt

    • Peter Paczelt

      E-Mail: p.paczelt@schig.com
      Tel: +43 1 812 73 43 4006

    Inhaltsverzeichnis

    • Aufgaben
    • Beratung für Anschlussbahnen
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