BlogVergabeJobs

Zuweisungsstelle und Entgelterhebende Stelle

Seit 10. Dezember 2005 ist die SCHIG mbH Zuweisungsstelle und für Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer effizienten Abwicklung zuständig. Seit 2016 ist die SCHIG mbH Entgelterhebende Stelle.

Rechtliche Grundlagen zur Zuweisungsstelle und Entgelterhebenden Stelle finden Sie im österreichischen Eisenbahngesetz idgF.

Aufgaben

  • Entwicklung und Überarbeitung gesetzeskonformer Schienennetznutzungsbedingungen in Zusammenarbeit mit der Kundschaft
  • Zuweisung von Zugtrassen inkl. Ad-hoc-Trassen
  • Netzfahrplanerstellung
  • Festsetzung der Benützungsentgelte für das Mindestzugangspaket
  • Ausarbeitung von Infrastrukturnutzungsverträgen und Urkunden für Eisenbahnverkehrsunternehmen gem. § 70a EisbG

Für folgende integrierte Eisenbahnunternehmen ist die SCHIG mbH als Zuweisungsstelle und Entgelterhebende Stelle tätig:

Nähere Informationen zur Infrastruktur bzw. zu den Leistungen dieser Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie beispielsweise Benützungsentgelt, Trassenbestellzeitraum etc. finden Sie in den gültigen Schienennutzungsbedingungen auf deren Homepage.

Im Jahr 2009 wurden erstmals Infrastrukturnutzungsverträge zur Ausübung von Ad-hoc-Trassen für weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen (sogenannte Dritt-EVUs) abgeschlossen, welche seitdem jährlich erneuert werden.

Beratung für Anschlussbahnen

Weiters bietet die SCHIG mbH auch Beratung und Service für Anschlussbahnen (z.B. Ermittlung von Infrastruktur-Benützungsentgelten) an.


Kontakt

Peter Bogner-Paczelt

Festnetz beruflich: +43 1 812 73 43 4102