Registrierung
Wichtig: Aufgrund der Überführung des nationalen Einstellungsregisters ins EVR (European Vehicle Register) mit Ende 1. Quartal 2024 wurde folgende Halter:inneninformation, öffnet neues Fenster erstellt.
Die SCHIG mbH weist aufgrund des Eisenbahngesetzes für die Inbetriebnahme von Schienenfahrzeugen eine 12-stellige Europäische Fahrzeugnummer zu und führt diese im österreichischen Einstellungsregister. Sie hat im Verwaltungsverfahren das AVG anzuwenden.
Eine Anmeldung wird in folgende Arten unterschieden:
- Neuregistrierung/Fahrzeugcodevergabe
- Änderung von Registerdaten
- Abmeldung/Außerdienststellung von Fahrzeugen
Hinsichtlich des Antrages auf Code 4.3. (ausschließlich für historische Zwecke) ersuchen wir um diesbezügliche Bescheinigung, z.B. durch Bekanntgabe des Einsatzwecks, des oder der Einsatzgebiet/e, der Einsatzstrecke(n), der Einsatzhäufigkeit und der Einsatzdauer sowie die belegte Bekanntgabe der technischen Daten, wie des Baujahrs und der erstmaligen Inverkehrbringung. Weiters ersuchen wir um Übermittlung einer aussagekräftigen Fotodokumentation des Schienenfahrzeuges.
Für diese Erledigungen werden Gebühren und Abgaben vorgeschrieben.
Die jeweils benötigten Anmeldeunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit.
Folgende Unterlagen werden bei Anträgen an die Registrierungsstelle benötigt:
Hilfestellung bei der Deklarierung von Güterwagen gibt Ihnen:
Informationen bezüglich Art und Weise der Anbringung der Kennzeichnung finden Sie in der
Antragsauswahl
Ihre Unterlagen zum Download:
Einstellungsregister
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2016/797/EU über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft hat jeder Mitgliedstaat ein Register der Fahrzeuge, die in seinem Hoheitsgebiet zugelassen sind, zu führen und es an ein zentrales Europäisches Einstellungsregister anzubinden.
Mit der Eisenbahngesetz-Novelle 2006 wurde der SCHIG mbH die Führung des österreichischen Einstellungsregisters übertragen mit dem Auftrag alle in Österreich in Betrieb genommenen Fahrzeuge darin zu erfassen.
Unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Registerspezifikationen wurde von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eine webbasierte Softwareapplikation für die nationalen Einstellungsregister entwickelt, die von der SCHIG mbH in deutscher Sprachfassung implementiert wurde und nun den österreichischen Nutzern zur Verfügung steht.
Zum Österreichischen Einstellungsregister gelangen Sie hier:
Österreichisches Einstellungsregister (sNVR)
Hilfestellung bei der Bedienung dieses Registers bietet Ihnen folgender Leitfaden:
Fahrzeughalterkennzeichnung
An jedem Fahrzeug ist in der Nähe der Europäischen Fahrzeugnummer die Fahrzeughalterkennzeichnung (alphabetischer Code, bestehend aus 2 bis 5 Buchstaben) anzubringen. Einen Überblick über die bereits vergebenen Fahrzeughalterkennzeichnungen finden Sie in der aktuellen Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA).
https://www.era.europa.eu/registers_en#vkm, öffnet neues Fenster
Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung
Der Antrag auf Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung wird mittels herunterladbarem Antragsformular Fahrzeughalterkennzeichnung, das Sie bitte ausgefüllt via E-Mail an register@schig.com übermitteln, bei der SCHIG mbH zur Weiterleitung an die Europäische Eisenbahnagentur eingebracht. Die beantragte Fahrzeughalterkennzeichnung darf erst nach der Veröffentlichung auf der monatlich aktualisierten Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur verwendet werden.
Informationen bezüglich Fahrzeughalterkennzeichnung finden sie in der Durchführungsbeschluss 2018/1614, öffnet neues Fenster
Gebühren & Abgaben
Für die nachstehenden Leistungen werden gemäß Gebührengesetz (GebG) bzw. Bundesverwaltungsabgabenverordnung (BVwAbgV) pro Fahrzeug folgende Gebühren und Abgaben eingehoben:
Zuteilung Fahrzeugcodevergabe
Leistung | Preis |
---|---|
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z1 BVwAbgV) | 6,50 € |
Datenänderung
Leistung | Preis |
---|---|
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV) | 6,50 € |
Außerdienststellung
Leistung | Preis |
---|---|
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV) | 6,50 € |
Antrag auf Registerauszug
Leistung | Preis |
---|---|
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Registerauszug (§ 14 TP 4 Abs 1 Z2 GebG) | 7,20 € |
Ablehnung eines Antrags
Leistung | Preis |
---|---|
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
FAQ
Für die Beantragung einer Fahrzeugnummer benötigen wir folgende Unterlagen:
• NVR-Formular (Allgemeines Anmeldeformular)
• Spezifisches Anmeldeformular (Fahrzeugtechnische Daten)
• Nachweis der gültigen Betriebsbewilligung (Authorisation for Placing on the Market)
Je nach Fahrzeugart können noch weitere Unterlagen notwendig sein, siehe dazu:
ERFORDERLICHE ANMELDEUNTERLAGEN
Die Übermittlung der Anmeldeunterlagen kann erfolgen:
Per Post:
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Registrierungstelle Einstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
Per Mail:
register@schig.com
Der Fahrzeughalter gilt entsprechend dem § 114 Eisenbahngesetz als Inhaber der Registrierung und ist somit für die Richtigkeit der Daten zuständig.
Der Antrag zum Halterwechsel (mit Anmeldeformular) soll vom neuen Fahrzeughalter gestellt werden.
Der Verkäufer muss die SCHIG mbH über den Verkauf des Fahrzeugs informieren und die Kontaktdaten des Käufers übermitteln. Sollte diese Meldung nicht erfolgt sein, so kann der Käufer dem Antrag eine Bestätigung des Verkäufers beilegen.
Sollte eine schriftliche Bestätigung nicht vorhanden sein, so wird der bisherige Fahrzeughalter von der SCHIG mbH zur Bestätigung aufgefordert.
Änderungen im Einstellungsregister sind der Registrierungsstelle unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
Ja, eine Adressänderung ist immer bekannt zu geben.
Die Meldung kann entweder mittels NVR-Formular erfolgen oder mit einem offiziellen Schreiben Ihres Unternehmens.
Anhand der Fahrzeugnummer, der Fahrzeughalterkennzeichnung oder durch Information des Verkäufers lässt sich eruieren, in welchem Mitgliedsland dieses Fahrzeug registriert ist. Der Halterwechsel ist im jeweiligen Mitgliedsland bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Der Halter-, Eigentümer- und ECM-Wechsel ist im Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, durchzuführen.
Innerhalb der Zulassungsländer (Area of Use) des Fahrzeugs kann im Bedarfsfall das Einstellungsregister gewechselt und eine neue Fahrzeugnummer vergeben werden.
Nein, eine Änderung der Fahrzeugnummer ist nur möglich, wenn diese den technischen Merkmalen des Fahrzeuges nicht mehr entspricht.
Ja, eine entsprechende Meldung hat an die jeweils zuständige Registrierungsstelle des Mitgliedlandes zu erfolgen, in dem das betroffene Fahrzeug registriert ist, da sämtliche ein Fahrzeug betreffende Informationen dort gespeichert werden.
Für die Eintragung einer zusätzlichen Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Registrierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments zu übermitteln oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur zur Verfügung gestellte Formular beizulegen. Dieses ist von der ausstellenden Behörde auszufüllen.
https://www.era.europa.eu/sites/default/files/registers/docs/multilingual_form_annex_to_additional_authorisation.pdf, öffnet neues Fenster
Solange die technischen Merkmale der Fahrzeuge den Fahrzeugnummern entsprechen, ist eine Nummernänderung nicht notwendig.
Die Zugriffsrechte zum Einstellungsregister sind durch den Durchführungsbeschluss 2018/1614 genau geregelt. Als Zugriffsberechtigter können Sie Ihre Zugangsdaten bei der Registrierungsstelle schriftlich anfordern, entweder
per Mail: register@schig.com
oder per Post:
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Registrierungstelle Einstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
In diesem Fall nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit der Registrierungsstelle Kontakt auf. Ihre Zugangsdaten werden anschließend zurückgesetzt und Ihnen nochmals übermittelt.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Sämtliche Änderungen im Einstellungsregister sind bei der Registrierungsstelle schriftlich zu beantragen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Gebühren und Abgaben
Für das Organisationcode-Register ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zuständig. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie die Antragsplattform finden Sie hier: https://www.era.europa.eu/registers_en#ocr, öffnet neues Fenster
Die Zugangsdaten zum EVR können Sie auf der Startseite des Systems (https://evr.era.europa.eu, öffnet neues Fenster) beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines Organisationscodes.
Die österreichischen Fahrzeugdaten befinden sich noch nicht im EVR, daher ist eine Antragstellung im EVR noch nicht möglich. Sobald diese Möglichkeit besteht und die Umstellung erfolgt ist, wird eine Kundeninformation per E-Mail versendet und die Information auf der Homepage der SCHIG mbH veröffentlicht.
Kontakt
Für nähere Informationen rund um das Einstellungsregister stehen Ihnen gerne zur Verfügung: