Registrierung von Fahrzeugen
Registrierung
Die SCHIG mbH weist aufgrund des Eisenbahngesetzes für die Inbetriebnahme von Schienenfahrzeugen eine 12-stellige Europäische Fahrzeugnummer zu und führt diese im österreichischen Einstellungsregister. Sie hat im Verwaltungsverfahren das AVG anzuwenden.
Eine Anmeldung wird in folgende Arten unterschieden:
- Neuregistrierung/Fahrzeugcodevergabe
- Änderung von Registerdaten
- Abmeldung/Außerdienststellung von Fahrzeugen
Für diese Erledigungen werden Gebühren und Abgaben vorgeschrieben.
Die jeweils benötigten Anmeldeunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit.
Folgende Unterlagen werden bei Anträgen an die Registrierungsstelle benötigt:
Hilfestellung bei der Deklarierung von Güterwagen gibt Ihnen:
Informationen bezüglich Art und Weise der Anbringung der Kennzeichnung finden Sie in der
Antragsauswahl
Ihre Unterlagen zum Download:
Einstellungsregister
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2016/797/EU über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft hat jeder Mitgliedstaat ein Register der Fahrzeuge, die in seinem Hoheitsgebiet zugelassen sind, zu führen und es an ein zentrales Europäisches Einstellungsregister anzubinden.
Mit der Eisenbahngesetz-Novelle 2006 wurde der SCHIG mbH die Führung des österreichischen Einstellungsregisters übertragen mit dem Auftrag alle in Österreich in Betrieb genommenen Fahrzeuge darin zu erfassen.
Unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Registerspezifikationen wurde von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eine webbasierte Softwareapplikation für die nationalen Einstellungsregister entwickelt, die von der SCHIG mbH in deutscher Sprachfassung implementiert wurde und nun den österreichischen Nutzern zur Verfügung steht.
Zum Österreichischen Einstellungsregister gelangen Sie hier:
Österreichisches Einstellungsregister (sNVR)
Hilfestellung bei der Bedienung dieses Registers bietet Ihnen folgender Leitfaden:
Fahrzeughalterkennzeichnung
An jedem Fahrzeug ist in der Nähe der Europäischen Fahrzeugnummer die Fahrzeughalterkennzeichnung (alphabetischer Code, bestehend aus 2 bis 5 Buchstaben) anzubringen. Einen Überblick über die bereits vergebenen Fahrzeughalterkennzeichnungen finden Sie in der aktuellen Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA).
http://www.era.europa.eu/Document-Register/Pages/list-VKM.aspx
Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung
Der Antrag auf Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung wird mittels herunterladbarem Antragsformular Fahrzeughalterkennzeichnung, das Sie bitte ausgefüllt via E-Mail an register@schig.com übermitteln, bei der SCHIG mbH zur Weiterleitung an die Europäische Eisenbahnagentur eingebracht. Die beantragte Fahrzeughalterkennzeichnung darf erst nach der Veröffentlichung auf der monatlich aktualisierten Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur verwendet werden.
Informationen bezüglich Fahrzeughalterkennzeichnung finden sie in der Entscheidung der Kommission 2007/756/EG Anlage 6 Teil 1
Gebühren & Abgaben
Für die nachstehenden Leistungen werden gemäß Gebührengesetz (GebG) bzw. Bundesverwaltungsabgabenverordnung (BVwAbgV) pro Fahrzeug folgende Gebühren und Abgaben eingehoben:
Zuteilung Fahrzeugcodevergabe
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z1 BVwAbgV) | 6,50 € |
Datenänderung
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
---|---|
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV) | 6,50 € |
Außerdienststellung
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV) | 6,50 € |
Antrag auf Registerauszug
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Registerauszug (§ 14 TP 4 Abs 1 Z2 GebG) | 7,20 € |
Ablehnung eines Antrags
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG) | 14,30 € |
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG) | |
Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text) | 3,90 € |
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage | 21,80 € |
FAQ
Ich benötige eine Fahrzeugnummer für mein Fahrzeug, was muss ich tun?
Für die Beantragung einer Fahrzeugnummer benötigen wir folgende Unterlagen:
• NVR-Formular (Allgemeines Anmeldeformular)
• Spezifisches Anmeldeformular (Fahrzeugtechnische Daten)
• der gültigen Betriebsbewilligung
Je nach Fahrzeugart können noch weiter Unterlagen notwendig sein, siehe dazu:
Sämtliche aktuell gültigen Formulare finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schig.com/einstellungsregister/registrierung/
Die Übermittlung der Anmeldeunterlagen kann erfolgen:
Per Post:
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Registrierungstelle Einstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
Per Mail: register@schig.com
Wer ist für die Richtigkeit der Daten im Einstellungsregister zuständig?
Der Fahrzeughalter gilt entsprechend dem § 109 Eisenbahngesetz als Inhaber der Registrierung und ist somit für die Richtigkeit der Daten zuständig.
Ich habe ein Fahrzeug verkauft bzw. ein Verkauf ist geplant. Wer ist für die Datenänderung verantwortlich?
Grundsätzlich benötigen wir eine Meldung beider Parteien. Der Antrag zum Halterwechsel (mit Anmeldeformular) muss vom neuen Fahrzeughalter gestellt werden und eine Bestätigung des bisherigen Fahrzeughalters ist dem Antrag beizulegen. Sollte eine schriftliche Bestätigung nicht vorhanden sein, so wird der bisherige Fahrzeughalter von der SCHIG mbH zur Bestätigung aufgefordert. Die Übermittlung einer Verkaufsmeldung mit den Kontaktdaten des Käufers ist ebenfalls möglich.
Im Falle eines Verkaufs empfehlen wir, den Käufer über seine Pflichten rechtzeitig zu informieren, da der bisherige Fahrzeughalter erst nach Durchführung des Halterwechsels aus seiner Verantwortung entlassen wird.
Wann muss ich eine Änderung im Einstellungsregister bekannt geben?
Änderung im Einstellungsregister sind der Registrierungsstelle unverzüglich nach bekannt werden zu melden.
Muss ich der Registrierungsstelle einen Umzug mit Adressänderung melden?
Ja, eine Adressänderung ist immer bekannt zu geben.
Die Meldung kann entweder mittels NVR-Formular erfolgen oder mit einem offiziellen Schreiben Ihres Unternehmen.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, was muss ich tun?
Anhand der Fahrzeugnummer, der Fahrzeughalterkennzeichnung oder durch Information des Verkäufers lässt sich eruieren in welchem Mitgliedsland dieses Fahrzeug registriert ist. Da seit 01.01.2014 ein Registerwechsel nicht mehr möglich ist, ist bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle ein Halterwechsel zu beantragen.
Ich habe ein Fahrzeug im Ausland erworben. Kann/Muss ich eine neue österreichische Fahrzeugnummer beantragen?
Der Halter-, Eigentümer- und Instandhalterwechsel ist im Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, durchzuführen.
Innerhalb der Zulassungsländer des Fahrzeugs kann im Bedarfsfall das Einstellungsregister gewechselt und eine neue Fahrzeugnummer vergeben werden.
Kann ich Fahrzeugnummern aufgrund innerbetrieblicher Veränderungen ändern?
Nein, eine Änderung der Fahrzeugnummer ist nur möglich, wenn sie den technischen Merkmalen des Fahrzeuges nicht mehr entspricht.
Ich habe eine zusätzliche Genehmigung eines anderen Mitgliedslandes erworben, muss ich dies der Registrierungsstelle melden?
Ja, eine entsprechende Meldung hat an die jeweils zuständige Registrierungsstelle des Mitgliedlandes zu erfolgen, in dem das betroffene Fahrzeug registriert ist, da sämtliche ein Fahrzeug betreffende Informationen dort gespeichert werden.
Ich habe eine zusätzliche Genehmigung eines anderen Mitgliedslandes in deren Amtssprache erhalten, ist eine Übersetzung notwendig?
Für die Eintragung einer zusätzlichen Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder ist der Registrierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments zu übermitteln oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur zur Verfügung gestellte Formular beizulegen. Dieses ist von der ausstellenden Behörde auszufüllen. www.era.europa.eu/Document-Register/Pages/Multilingual-form.aspx
Ich werde einige Fahrzeuge umbauen, muss ich die Fahrzeugnummern ändern?
Solange die technischen Merkmale der Fahrzeuge den Fahrzeugnummern entsprechen, ist von einer Nummernänderung abzusehen, anderenfalls ist ein Antrag auf Zuteilung einer Fahrzeugnummer bei der Registrierungsstelle zu stellen.
Was muss ich tun, damit ich die Daten im Einstellungsregister sehe?
Die Zugriffsrechte zum Einstellungsregister sind durch die Entscheidung der Kommission (2007/756/EG) genau geregelt. Als Zugriffsberechtigter können Sie Ihre Zugangsdaten bei der Registrierungsstelle schriftlich anfordern.
Per Post:
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Registrierungstelle Einstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
Per Mail: register@schig.com
Was muss ich tun, wenn meine Zugangsdaten nicht auffindbar sind?
In diesem Fall nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit der Registrierungsstelle Kontakt auf. Ihre Zugangsdaten werden anschließend zurückgesetzt und Ihnen nochmals übermit-teln.
Kann ich meine Fahrzeugdaten auch online ändern?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Sämtliche Änderungen im Einstellungsregister sind bei der Registrierungsstelle schriftlich zu beantragen.
Mit welchen Kosten habe ich bei einem Antrag zu rechnen?
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Gebühren und Abgaben
Kontakt
Für nähere Informationen rund um das Einstellungsregister stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Registrierungsstelle Einstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
Leitung: Mag. Ulrike Farnik, MAS
Tel: +43 1 812 73 43 4000
Peter Paczelt
Tel: +43 1 812 73 43 4006
Mag. Martina Lew-Schlapschy
Tel: +43 1 812 73 43 4005
E-Mail: register@schig.com
Tel: +431812 73 43 - DW
Fax: +431812 73 43 1700