ESTW-Erneuerung 2.0, Phase 1
Erneuerung von Stellwerken aufgrund des Anlagenalters, wegen technologischer Inkompatibilität für Kontextvorhaben. Das Vorhaben enthält die Pilotierung und das Rollout für das „Digitale Stellwerk“.
Termine (Stand Oktober 2025)
- Inbetriebnahme von 14 Stellwerken im Berichtszeitraum Oktober 2024 bis September 2025
- insgesamt sind damit 22 von 104 Stellwerken in Betrieb
- Die Vergabeentscheidung bei der Ausschreibung des Digitalen Stellwerks wird für 2026 erwartet.
Das Vorhaben umfasst die Erneuerung von 332 Stellwerken. Davon wurden bislang 104 Stellwerke als Projekte zumindest in die Planung aufgenommen.
Maßgebliche Kontextprojekte sind die BFZ-Migration und das ETCS-Rollout.
| Vorhaben/Projekt | Terminfortschritt |
|---|---|
| Umfasste Stellwerke | 21 % |
| Gesamtvorhaben | 7 % |
Fazit - Termine
Der Fortschritt bei den ESTW-Projekten verläuft bei den zeitnahen Projekten plangemäß.
Aufgrund von Optimierungen des Rahmenplans werden im Berichtszeitraum 2026 Terminverschiebungen erwartet, die mit den Ressourcen der Systemlieferanten abgestimmt sind.
Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Beschwerden des Verkehrsarbeitsinspektorats gegen eisenbahnrechtliche Genehmigungen bestehen keine Hindernisse für die Umsetzung der Bauvorhaben.
Kosten
Kostenänderungen - PLAN/PLAN
| Rahmenplan 2024-2029 | 1.756,0 Mio. EUR |
| Rahmenplan 2025-2030 | 1.769,8 Mio. EUR |
| ∑ IST-Wert bis 2024 | 331,5 Mio. EUR |
Die Anpassungen der PLAN-Kosten setzen sich aus einer Reduktion der Basiskosten und einer Erhöhung der Vorausvalorisierung durch die Verlängerung des Umsetzungszeitraums zusammen.
Kostenänderungen - PLAN/IST
| PLAN-Wert 2024 | 148,6 Mio. EUR |
| IST-Wert 2024 | 144,0 Mio. EUR |
Die Abweichungen zwischen PLAN- und IST-Kosten beruhen auf Terminverschiebungen bei der Anlagenerrichtung.
Fazit - Kosten
Die Zusammensetzung der Kosten, deren Ermittlung und Fortschreibung sind für Projekte in fortgeschrittenem Stadium auf Basis der geprüften Unterlagen ausreichend dargelegt. Für Projekte in einer frühen Konzeptionsphase liegen noch keine belastbaren Kostenermittlungen vor.
Zusätzliche Informationen
Im Berichtszeitraum wurden neue Planungsregelwerke zur Zugbeeinflussung in Kraft gesetzt. Dadurch kann auch auf Strecken, die nicht innerhalb von fünf Jahren ab Inbetriebnahme eines ESTW auf ETCS umgerüstet werden, ein vergleichbares Sicherheitsniveau bei der Fahrt auf haltzeigende Signale erzielt werden.
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Stand: März 2026


