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Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister

Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister

Seit dem 18. März 2024 werden alle „österreichischen“ Fahrzeugdaten im Europäischen Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) verwaltet.
Die Antragstellung erfolgt mit diesem Datum über Ihr bzw. ein von Ihnen zu beantragendes Benutzerkonto direkt elektronisch online im Europäischen Fahrzeugregister (EVR) unter https://evr.era.europa.eu/Login/, öffnet neues Fenster. Alle über das EVR gestellten Anträge werden wie bisher von der SCHIG mbH als österreichische RE unter Anwendung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG bearbeitet.

Zu Ihrer Unterstützung stellt Ihnen die RE die folgenden nachstehenden Dokumente zur Verfügung:

Beachten Sie zudem, dass die Website aufgrund dieser Umstellung laufend aktualisiert werden wird.

Die SCHIG mbH weist aufgrund des Eisenbahngesetzes für die Inbetriebnahme von Schienenfahrzeugen eine 12-stellige Europäische Fahrzeugnummer zu und führt diese im EVR.

Antragsarten

Eine Anmeldung wird in folgende Arten unterschieden:

  • Neuregistrierung/Fahrzeugcode
  • Reservierung Fahrzeugcode
  • Änderung von Registerdaten
  • Abmeldung/Außerdienststellung von Fahrzeugen

Hinsichtlich des Antrages auf Code 4.3. (ausschließlich für historische Zwecke) ersuchen wir um diesbezügliche Bescheinigung, z.B. durch Bekanntgabe des Einsatzwecks, des oder der Einsatzgebiet/e, der Einsatzstrecke(n), der Einsatzhäufigkeit und der Einsatzdauer sowie die belegte Bekanntgabe der technischen Daten, wie des Baujahrs und der erstmaligen Inverkehrbringung. Weiters ersuchen wir um Übermittlung einer aussagekräftigen Fotodokumentation des Schienenfahrzeuges.

Für diese Erledigungen werden Gebühren und Abgaben vorgeschrieben.

Folgende Unterlagen werden bei Anträgen an die Registrierungsstelle benötigt:

Dateityp: PDF-DokumentPDF Dateigröße: 201 KB

Hilfestellung bei der Deklarierung von Güterwagen gibt Ihnen:

Dateityp: PDF-DokumentPDF Dateigröße: 86 KB

Informationen bezüglich Art und Weise der Anbringung der Kennzeichnung finden Sie in der

Dateityp: PDF-DokumentPDF Dateigröße: 461 KB

Ihre Unterlagen zum Download:

Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 61 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 55 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 53 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 54 KB
Dateityp: Microsoft-Word-XML-DokumentDOCX Dateigröße: 52 KB

Hilfestellung bei der Bedienung des EVR bietet Ihnen folgendes Benutzerhandbuch:

Dateityp: PDF-DokumentPDF Dateigröße: 6 MB

Fahrzeughalterkennzeichnung

An jedem Fahrzeug ist in der Nähe der Europäischen Fahrzeugnummer die Fahrzeughalterkennzeichnung (alphabetischer Code, bestehend aus 2 bis 5 Buchstaben) anzubringen. Einen Überblick über die bereits vergebenen Fahrzeughalterkennzeichnungen finden Sie in der aktuellen Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA).

https://www.era.europa.eu/registers_en#vkm, öffnet neues Fenster

Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung
Der Antrag auf Zuweisung einer Fahrzeughalterkennzeichnung wird mittels herunterladbarem Antragsformular Fahrzeughalterkennzeichnung, das Sie bitte ausgefüllt via E-Mail an register@schig.com übermitteln, bei der SCHIG mbH zur Weiterleitung an die Europäische Eisenbahnagentur eingebracht. Die beantragte Fahrzeughalterkennzeichnung darf erst nach der Veröffentlichung auf der monatlich aktualisierten Fahrzeughalterkennzeichnungsliste der Europäischen Eisenbahnagentur verwendet werden.

Informationen bezüglich Fahrzeughalterkennzeichnung finden sie in der Durchführungsbeschluss 2018/1614, öffnet neues Fenster

Gebühren & Abgaben

Für die nachstehenden Leistungen werden gemäß Gebührengesetz (GebG) bzw. Bundesverwaltungsabgabenverordnung (BVwAbgV) pro Eintrag im Europäischen Fahrzeugregister (EVR) folgende Gebühren und Abgaben eingehoben:

Zuteilung Fahrzeugcode

LeistungPreis
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG)21,00 €
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG)
 Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text)6,00 €
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage36,00 €
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV)6,50 €

Reservierung Fahrzeugcode

LeistungPreis
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG)21,00 €
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG)
 Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text)6,00 €
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage36,00 €
3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV)6,50 €

Datenänderung

LeistungPreis
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG)21,00 €
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG)
 Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text)6,00 €
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage36,00 €
 3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV)6,50 €

Außerdienststellung

LeistungPreis
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG)21,00 €
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG)
 Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text)6,00 €
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage36,00 €
 3. Bundesverwaltungsabgabe (Teil A Z2 BVwAbgV)6,50 €

Ablehnung eines Antrags

LeistungPreis
1. Eingabe (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG)21,00 €
2. Beilagen (§ 14 TP 5 Abs (1) GebG)
 Für jeden Bogen (DIN A3, zusammenhängender Text)6,00 €
Beilagen- Höchstbetrag pro Beilage36,00 €

FAQ - EVR

Alle Anträge werden über Ihr bzw. ein von Ihnen zu beantragendes Benutzerkonto direkt elektronisch online im Europäischen Fahrzeugregister (EVR) unter https://evr.era.europa.eu/Login/, öffnet neues Fenster eingebracht.

Die Reservierung der Fahrzeugnummern für das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeuges wird vom Hersteller des Fahrzeuges durch die Rolle des Antragsstellers (im OCR ist die „Domani of Activity“ die Rolle des Applicant auszuwählen) beantragt.

Für die Änderung des Fahrzeugnummer wegen Umbau wird die Reservierung in der Rolle des Halters beantragt.

Bei der Änderung der europäischen Fahrzeugnummer infolge eines Registerwechsels ist keiner Reservierung erforderlich.

Alle Anträge werden über Ihr bzw. ein von Ihnen zu beantragendes Benutzerkonto direkt elektronisch online im Europäischen Fahrzeugregister (EVR) unter https://evr.era.europa.eu/Login/, öffnet neues Fenster eingebracht.

Der Antrag ist entsprechend den Vorgaben des DB (EU) 2018/1614 und §116 EisbG zu befüllen und mit folgenden Unterlagen zu übermitteln:

  • Eigentumsnachweis (Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der Übergabe der Fahrzeuge inkl. Fabriknummern vom Hersteller an den Eigentümer mit Angaben der Handelsregister/-Firmenbuchnummer, ggf. Organisationscodes, Vollmacht wenn erforderlich)
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug des Eigentümers mit Signatur
  • Firmenmäßig gezeichneter Nachweis der Verfügungsberechtigung (wenn Eigentümer ≠ Halter
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug des Halters mit Signatur
  • Typenkonformitätserklärung des Herstellers (mit Angabe der Maschinen-/Fabriknummern)
  • EG-Prüferklärung, Typzulassung
  • aktueller Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug der ECM-Stelle mit Signatur
  • Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der ECM-Stelle über die Verantwortlichkeit gegenüber der pflichtgemäßen Instandhaltung der Fahrzeuge (mit Datum der Übernahme bzw. Datum vom Dienstleistungsvertrag des Halters mit der ECM-Stelle und mit dem Bezug auf die EVR_Application_ID) (Vollmacht, wenn erforderlich)
  • Konformitätsbescheinigung für die Instandhaltung zuständigen Stellen zur Bestätigung der Zulassung des Instandhaltungssystems einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission
  • Konformitätsbescheinigung für Instandhaltungsfunktionen zur Bestätigung der Zulassung des Instandhaltungssystems in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission

Je nach Fahrzeugart können noch weitere Unterlagen notwendig sein, siehe dazu:
ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN, öffnet neues Fenster

Der Fahrzeughalter gilt entsprechend dem § 114 Eisenbahngesetz als Inhaber der Registrierung und ist somit für die Richtigkeit der Daten zuständig.

Der Antrag zum Halterwechsel wird vom aktuell eingetragenen Fahrzeughalter im EVR gestellt. Hier gibt es 3 mögliche Szenarien:

1. Wenn das Fahrzeug bereits verkauft und an den neuen Halter übergeben wurde (und die Dokumente zur Änderung unvollständig sind oder der neue Halter dem alten Halter diese nicht übergeben hat, damit der alte Halter die Änderung der Daten vornehmen kann) ist die Suspendierung (Code 12) der europäischen Fahrzeugnummer zu beantragen.

Der Antrag auf Änderung der Daten bei einer europäischen Fahrzeugnummer wird dann gestellt, wenn alle Dokumente vollständig sind. Die Suspendierung wird nach positiver Bewertung des Antrages von Amts wegen aufgehoben.

Es wird dem alten Halter empfohlen, den Antrag auf Suspendierung (vorläufige Aussetzung – Code 12) sofort nach der Übergabe des Fahrzeuges durchzuführen (keine Antragsunterlagen erforderlich, sofern vertretungsbefugt). Danach kann die Datenänderung bei einer europäischen Fahrzeugnummer (wenn alle Antragsunterlagen vorliegen) beantragt werden. Es ist jedoch für jeden Antrag eine Gebühr zu entrichten.

2. Der alte Halter beantragt die Änderung der Daten des Fahrzeuges. Die Registrierungsstelle stellt fest, dass die Unterlagen für die Änderung der Daten nicht ausreichen. Es wird der Verbesserungsauftrag versendet und die Fahrzeuge werden gleichzeitig von Amts wegen suspendiert-ausgesetzt (Code 14). Hier sind 2 Möglichkeiten zur Reaktivierung:

2 a) Der alte Halter bringt den aktualisierten Antrag auf Änderung der Daten ein und dem Antrag wird stattgegeben. Die Suspendierung wird von Amts wegen aufgehoben.

oder

2 b) Der neue Halter tritt an die Registrierungsstelle heran und weist den Besitz und die Verfügungsberechtigung des Fahrzeuges nach (demnach können die Daten amtswegig berichtigt werden). Für Bestandsfahrzeuge nicht zu empfehlen, weil die Datensätze unvollständig sind.

3. Die Fahrzeugnummern werden mit dem Code 30 außer Dienst gestellt

Das Fahrzeug wurde verkauft ohne bekannten erneuten Einsatz in der EU. Der Käufer weiß nicht, ob das Fahrzeug oder, von wem das Fahrzeug zukünftig eingesetzt werden soll.

Beim Code 30, kann die Neuregistrierung (bei Bestandsfahrzeuge als Halteränderung zu betrachten) zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Hier ist zu beachten, dass nachzuweisen ist, dass keine Änderungen am Fahrzeug in der Zwischenzeit erfolgt sind.

Für Bestandsfahrzeuge ist der Code 30 nicht zu empfehlen, weil die Datensätze unvollständig sind. In dem Fall hat der neue Halter den Eigentümer des Fahrzeuges und die Verfügungsberechtigung nachzuweisen.

Änderungen zur ECM-Stelle und Halter im Europäischen Fahrzeugregister sind unverzüglich mittels EVR-Antrags bekannt zu geben.

Ja, eine Adressänderung bzw Umfirmierung ist immer bekannt zu geben.
Die Berichtigung der Daten erfolgt über Ihr jeweiliges Organisation Code Konto. Zusätzlich ist der Antrag auf Aktualisierung der Organisationsdaten im EVR zu stellen. Der Antrag ist mittels aktuellem Firmenbuchauszug zu belegen.

Der Käufer hat mit dem Verkäufer die Regelung der Änderung der Daten im Register vorher abzuklären. Der Verkäufer ist darauf hinzuweisen, dass der aktuell eingetragen Halter den Antrag auf Änderung der Daten über das EVR einbringen soll.

Der Antrag auf Änderung des Eigentümers, Halters und ECM-Stelle wird mittels EVR-Antrag an die zuständige Registrierungsstelle automatisch weitergeleitet. Es ist keine Änderung der Fahrzeugnummer erforderlich.

Wenn keine Zulassung für Österreich vorliegt, aber Sie beabsichtigen das Fahrzeug in Österreich zu nutzen. In dem Fall ist die Erweiterung des Verwendungsgebiets auf Österreich über die ERA zu beantragen.

Wenn das Fahrzeug über eine Zulassung in Österreich verfügt, dann kann ein Registerwechsel wegen Sprachlichen Barrieren (oder anderen Gründen) nach Österreich vorgenommen werden. Der Registerwechsel ist in dem Fall nicht verpflichtend.

Nein, eine Änderung der Fahrzeugnummer ist nur möglich, wenn diese den technischen Merkmalen des Fahrzeuges nicht mehr entspricht oder die Änderung des Registrierungsstaats vorgenommen werden soll.

Ja, ein Antrag auf Aktualisierung der Registrierung ist mittels EVR einzubringen.

Für die Eintragung einer zusätzlichen Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Registrierungsstelle eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments zu übermitteln oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur (multilingual form) zur Verfügung gestellte Formular beizulegen. Dieses ist von der ausstellenden Behörde auszufüllen.

Solange die technischen Merkmale der Fahrzeuge den Fahrzeugnummern entsprechen, ist eine Nummernänderung nicht notwendig.

In diesem Fall nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit der Registrierungsstelle Kontakt auf. Ihre Zugangsdaten werden anschließend zurückgesetzt.

Ausführliche Informationen finden Sie unter: Gebühren und Abgaben

Die Zugangsdaten zum EVR können Sie entweder:

  1. auf der Startseite des Systems (https://evr.era.europa.eu, öffnet neues Fenster) beantragen und eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht via E-Mail der Registrierungsstelle vorlegen. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines Organisationscodes.
  2. Übermittlung der firmenmäßig gezeichneten Vollmacht; dig.sign. als Pdf-Datei an die E-Mail Adresse register@schig.com oder wenn händisch sign. postalisch an die Anschrift:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH 
Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien

Eine Muster-Vorlage für die Vollmacht ist auf der Homepage der SCHIG mbH abrufbar oder auf Anfrage an das Registerpostfacht (register@schig.com) erhältlich.

Für das Organisationcode-Register ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zuständig. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie die Antragsplattform finden Sie hier: https://www.era.europa.eu/registers_en#ocr, öffnet neues Fenster. Zu beachten ist, dass sie „Domain of actvity“ den Rollen des Unternehmens im EVR entsprechen. Die Daten im OCR sind entsprechend dem Firmenbuchauszug einzupflegen.


Kontakt

Für nähere Informationen rund um das Einstellungsregister stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG | 1020 Wien
E-Mail: register@schig.com
Tel.: +43 1 812 73 43
Fax.: +43 1 812 73 43 1700

DI Amira Herić Hodžić

Festnetz beruflich: +43 1 812 73 43 4105

Parteienverkehr:

Derzeit nach telefonischer Vereinbarung
außer an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 24. Dezember bis 06. Jänner

Einbringen schriftlicher Eingaben:

Mo. – Do. 09.30 – 15.30 Uhr, Fr. 09.30 – 13.00 Uhr
außer an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 24. Dezember bis 06. Jänner