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    Artikel

    Anschlussbahn- und Terminalförderung

    Ausschreibung (Call)

    Die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, gewährt nach Maßgabe der gültigen Sonderrichtlinien bzw. der unter diesem Titel vorhandenen Mittel, Förderungen in Form von verlorenen Zuschüssen. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, der Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen des Intermodalen Verkehrs, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen.

    Das Förderprogramm ist an alle jene interessierten Unternehmen gerichtet, die Ihre Güter weiterhin per Bahn transportieren wollen oder planen diese in Zukunft auf der Schiene zu befördern, und damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt des Anteils am umweltfreundlichen Gütertransport in Österreich leisten.

    Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms ist die Unterstützung von folgenden Maßnahmen möglich:

    • Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals
    • Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen
    • Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal

    Die Einreichung ist laufend bis auf Widerruf möglich. Die nächste Beiratssitzung findet am 06.04.2021 statt. Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 19.03.2021 bei der SCHIG mbH einzureichen.

    Für Ihre Projekteinreichung stehen Ihnen die Dokumente im Downloadbereich zur Verfügung.

    Ergänzende Informationen auf der Homepage des BMK

    Für Fragen zur Antragstellung oder wenn Sie Interesse an der Unterstützung von

    • Studien bzw. Beratungsleistungen,
    • besonderen Kosten der Anschlussbahn-Betriebsführung oder
    • Kosten der Umstellung auf den Unbegleiteten Kombinierten Verkehr

    haben, kontaktieren Sie bitte die nachstehend angeführte Abwicklungsstelle der SCHIG mbH.

    Aktuelle Information:

    Es wird darauf hingewiesen, dass Einreichungen für die COVID-19-Investitionsprämie des Bundes für Unternehmen noch bis zum 28.02.2021 möglich sind. Im Falle der Zuerkennung einer COVID-19-Investitionsprämie bei gleichzeitiger Beantragung einer Förderung im Rahmen eines EK-genehmigten-Programms (wie dem Programm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs) ist die COVID-19-Investitionsprämie nicht auf die prozentuellen Höchstsätze der Förderung anzurechnen, sondern dürfen diese Fördersätze überschritten werden.

    Für weitere Informationen und Rückfragen zur COVID-19-Investitionsprämie wird auf die Homepage des AWS als zuständige Abwicklungsstelle verwiesen:
    https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

    Kontakt:
    Mag. Christine Kierner
    Tel: +43 1 812 73 43 6404
    E-Mail: atf@schig.com

    Downloads

    • Antragsformular Neubau
       (DOC, 219 KB)
    • Antragsformular Bestandsinvestition
       (DOC, 203 KB)
    • Sonderrichtlinie
       (PDF, 380 KB)
    • SRL Beilage Anschlussbahn
       (PDF, 201 KB)
    • SRL Beilage Bestandsinvestition
       (PDF, 37 KB)
    • SRL Beilage Terminal
       (PDF, 204 KB)
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