Anschlussbahn- und Terminalförderung
Dieses Förderprogramm des Klimaschutzministeriums (BMK) richtet sich an Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt des Anteils am umweltfreundlichen Gütertransport in Österreich leisten wollen.
Das Förderprogramm „Anschlussbahn- und Terminalförderung“ ist mit 31.12.2022 ausgelaufen. Die neue Sonderrichtlinie, deren Gültigkeit ab 01.01.2023 vorgesehen ist, wurde bereits an die EU-Kommission notifiziert, muss von dieser aber noch genehmigt werden.
Da frühestens ab dem Tag des Antragseingangs die Kosten anerkannt werden können, ist eine Einreichung – vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der Programmverlängerung durch die EU-Kommission – weiterhin während des gesamten Jahres möglich. Die ab dem 01.01.2023 einlangenden Anträge werden ab dem Zeitpunkt der Programm-Genehmigung durch die EU-Kommission behandelt, zeitgleich mit rückwirkendem Inkrafttreten der neuen Sonderrichtlinie per 1.1.2023.
Es werden Unternehmen angesprochen, die ihre Güter bereits per Bahn transportieren oder planen, dies in Zukunft zu tun. Verkehrspolitische Zielsetzung ist es, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu halten bzw. zu steigern. Dafür werden im Rahmen des Förderprogrammes folgende Maßnahmen unterstützt:
- Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals
- Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen
- Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal
Wichtige Termine:
- Die nächste Beiratssitzung findet am 31.01.2023 statt.
Die Einreichfrist für Anträge, Vorprüfungen, Änderungsanträge und Verlängerungsansuchen hierfür ist vorüber. - Der Termin für die übernächste Beiratssitzung kann erst nach Genehmigung der neuen Sonderrichtlinie festgelegt werden.
Die Unterlagen für Ihre Projekteinreichung stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass an neuen Antragsformularen gearbeitet wird. Diese werden so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Eine Einreichung mit den alten Antragsformularen ist bis dahin weiterhin möglich.
Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Website des Klimaschutzministeriums (BMK) unter diesem LINK und diesem LINK.
Für Fragen zur Antragstellung oder zum Förderprogramm kontaktieren Sie bitte die Abwicklungsstelle der SCHIG mbH unter atf@schig.com.
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E-Mail: atf@schig.com