Anschlussbahn- und Terminalförderung
Dieses Förderprogramm des Klimaschutzministeriums (BMK) richtet sich an Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt des Anteils am umweltfreundlichen Gütertransport in Österreich leisten wollen.
Das Förderprogramm „Anschlussbahn- und Terminalförderung“ wurde verlängert. Die Sonderrichtlinie (Staatliche Beihilfe SA.104987 - Österreich) Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs ist von 01.01.2023 bis 31.12.2027 gültig.
Die Kosten können frühestens ab dem Tag des Antragseingangs anerkannt werden, daher ist eine Einreichungwährend des gesamten Jahres möglich.
Es werden Unternehmen angesprochen, die ihre Güter bereits per Bahn transportieren oder planen, dies in Zukunft zu tun. Verkehrspolitische Zielsetzung ist es, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu halten bzw. zu steigern. Dafür werden im Rahmen des Förderprogrammes folgende Maßnahmen unterstützt:
- Neubau, Erweiterung, Reaktivierung und Streckenübernahmen von Anschlussbahnen sowie Gewerbeparks und Terminals
- Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen
- Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal
Der Termin für die nächste Beiratssitzung ist am 29.10.2024. Anträge, die bei diesem Beirat begutachtet werden sollen, müssen inkl. aller notwendigen Beilagen bis zum 30.09.2024 bei der SCHIG per Mail eingehen.
Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Website des Klimaschutzministeriums (BMK) unter diesem LINK, öffnet neues Fenster.
Verwenden Sie für Ihre Projekteinreichung bitte das neue Antragsformular (die bisher eingereichten Anträge mit dem alten Antragsformularen behalten ihre Gültigkeit):
Dokumente des aktuellen Förderprogrammes (2023-2027):
Kontakt
Für Fragen zur Antragstellung oder zum Förderprogramm kontaktieren Sie bitte die Abwicklungsstelle der SCHIG mbH:
E-Mail: atf@schig.com