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ATF - Anschlussbahn- und Terminalförderung

Die Anschlussbahn- und Terminalförderung (ATF) sind Instrumentarien des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zur Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen im Intermodalen Verkehr Straße-Schiene-Schiff (Terminalförderung).

Eine Anschlussbahn ist ein direkter Anschluss vom Schienennetz eines anschlussgebenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) zum Unternehmen des Förderwerbers.

Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) unterstützt seit 1. Juni 2008 das BMVIT bei der Abwicklung der beiden oben genannten Programme. Die Förderentscheidung obliegt jedoch wie bisher dem BMVIT.

Antragsteller müssen ihre Anträge schriftlich an das BMVIT (Radetzkystraße 2, 1030 Wien mit dem Vermerk "Anschlussbahn- und Terminalförderung") stellen.

 

Wer wird durch das Programm gefördert?

 
Das Programm fördert Investitionen in Anschlussbahnen, welche positive Auswirkungen auf den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Verkehrssicherheit erwarten lassen. Das sind Anlagen und Einrichtungen, welche ausschließlich und unmittelbar der Abwicklung und Sicherung des Anschlussbahnbetriebes und Anschlussbahnverkehres dienen. Diese Anlagen müssen im Alleineigentum des Förderwerbers stehen.

 

Welche Voraussetzungen sind schon in der Phase der Antragstellung durch den Förderwerber zu erfüllen?

 
Um einen effizienten Einsatz der Mittel zu gewährleisten, orientieren sich die Kriterien der Förderfähigkeit und Förderbarkeit an den verkehrspolitischen Zielsetzungen der Anschlussbahn- und Terminalförderung.

Es lässt sich feststellen, dass Anschlussbahnprojekte, bei denen folgende Eckwerte nicht erreicht werden, keine Anschlussbahnförderung erhalten:

(1) Das jährliche Frachtaufkommen, welches über die Anschlussbahn abgewickelt wird, muss höher als 20.000 Tonnen sein und

(2) der Förderungsbetrag je abgewickelter Tonne (siehe oben) darf einen Wert von zirka 15 bis 20 Euro nicht übersteigen.

 

Welche Aufgaben übernimmt die ATF als Abwicklungsstelle?

 
Für das ATF-Team ist die wichtigste Aufgabe die Betreuung und Servicierung interessierter Förderwerber:

  

Dazu zählt in erster Linie die Prüfung und Bewertung der Förderungswürdigkeit und -fähigkeit von geplanten Projekten vor der Antragstellung an das BMVIT.


Nach einer eventuellen Vor-Ort-Besichtigung, der Anforderung notwendiger Unterlagen und einer Bonitätsprüfung werden die wesentlichen Unterlagen gemeinsam mit dem Fördervorschlag dem BMVIT übermittelt und anschließend in einer der quartalsweise stattfindenden Sitzungen dem ATF-Beirat präsentiert.

Letztendlich entscheidet das BMVIT, unter Berücksichtigung der ATF-Beiratsempfehlungen, über das Zustandekommen eines Fördervertrages.

Darüber hinaus ist die Kontrolle des im Fördervertrag festgesetzten Transportvolumens ("Claim Management") als wesentlicher Aufgabenschwerpunkt zu nennen.

 

Somit steht die Begleitung des Förderwerbers von der Einreichung eines Förderantrages bis zum Abschluss des Förderprozesses im Mittelpunkt des Aufgaben- und Abwicklungsbereiches der ATF.

 

In der Abteilung "Verkehrsförderungen, Recht & Personal" (Leitung: Mag. Günther Schönauer) der SCHIG mbH steht Ihnen für Anfragen und Informationen das Team der ATF - Anschlussbahn- und Terminalförderung gerne zur Verfügung.

 

 

Kontakt:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Abteilung "Verkehrsförderungen, Recht & Personal"

Mag. Rudolf Sebastnik (Projektleiter)
Dr. Oliver Hietler
Ingrid Hovorka

T. +43 (0) 1 812 73 43-1406
F. +43 (0) 1 812 73 43-1100

Opens window for sending emailatf(at)schig(dot)com

 

 

 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BMVIT:
 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBMVIT - Förderung von Anschlussbahnen

Startet den Datei-DownloadInformation des BMVIT zu Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation