
Mit § 55b des Eisenbahngesetzes werden die Finanzierungsverträge zur Eisenbahninfra- struktur der ÖBB-Infrastruktur AG geregelt und unter anderem die Anforderungen der Richtlinie 2012/34 EU in Österreich umgesetzt.
§ 42 Bundesbahngesetz regelt die Modalitäten für den Bundeszuschuss zum Betrieb sowie zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau der österreichischen Eisenbahninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat die
SCHIG mbH mit der Überwachung der von der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Bundesbahngesetz übernommenen vertraglichen Verpflichtungen betraut. Darüber hinaus unterstützen wir als SCHIG mbH das BMIMI bei der jährlichen Fortschreibung und Weiterentwicklung des Zuschussvertrages.