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Zuschussverträge der ÖBB-Infrastruktur AG lt. Bundesbahngesetz § 42

Fahrt durch Bahnhof mit Blick auf die Gleise
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Mit § 55b des Eisenbahngesetzes werden die Finanzierungsverträge zur Eisenbahninfra- struktur der ÖBB-Infrastruktur AG geregelt und unter anderem die Anforderungen der Richtlinie 2012/34 EU in Österreich umgesetzt.

§ 42 Bundesbahngesetz regelt die Modalitäten für den Bundeszuschuss zum Betrieb sowie zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau der österreichischen Eisenbahninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG.

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat die
SCHIG mbH mit der Überwachung der von der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Bundesbahngesetz übernommenen vertraglichen Verpflichtungen betraut. Darüber hinaus unterstützen wir als SCHIG mbH das BMIMI bei der jährlichen Fortschreibung und Weiterentwicklung des Zuschussvertrages.