
Seit 2021 fällt auch die Mittelverwendungskontrolle für bundesseitige Finanzierungen der österreichischen Privatbahnen in den Zuständigkeitsbereich der SCHIG mbH. Geregelt ist dies über die Finanzierungsverträge gemäß § 55b des Eisenbahngesetzes sowie § 4 Privatbahngesetz bzw. gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes. Wir führen die Kontrollen im Auftrag des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) auf Basis dieser Verträge über die Zuschüsse bzw. Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur von Privatbahnen und Stadtregionalbahnen durch.
Der Prüfauftrag der Mittelverwendungskontrolle Privatbahnen umfasst aktuell insgesamt 21 Übereinkommen, die mit Bundesmitteln finanziert werden. Die Übereinkommen im Gesamtprüfportfolio der Mittelverwendungskontrolle Privatbahnen für die Jahre 2021-2025 haben ein Finanzierungsvolumen von insgesamt rund 1 Milliarde Euro.
Prüfauftrag Wiener U-Bahnen
Seit 2023 prüft die SCHIG mbH die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzierungsbeiträge des Bundes für das Wiener U-Bahn-Netz, durch eine regelmäßige Überwachung der Kosten mittels Einzelbelegkontrolle.